Platzsparende Lösung durch miteinander verbundenen Postfächern in 12er Briefkastenanlagen
In manchen Mietshäusern ist der Eingangsbereich sehr beengt. Gerade in Hochhäusern oder großen Mehrfamilienhäusern können die Briefkästen nicht an der Hauswand installiert werden, da so eine große Briefkastenanlage den Platz noch mehr einschränken würde. Deshalb sind 12er Briefkastenanlagen in Wandmontage keine geeignete Option. Als platzsparende Lösung bietet sich eine Anlage freistehend vor dem Haus an. Hier ist genügend Platz vorhanden, um die miteinander verbundenen Postfächer zu montieren. Wird eine freistehende Variante gewählt, werden die Ständer im Boden eingelassen, die Postkästen können daran nebeneinander als breite Briefanlage oder auch übereinander platziert und sicher befestigt werden. So erhält man eine eher schmale Anlage, die relativ wenig Platz beansprucht. Freistehende Postanlagen sind von allen Seiten zugänglich, so dass man Modelle mit vorderseitiger oder auch rückseitiger Postentnahme wählen kann.
Unterschied zwischen Post- und Briefgeheimnis wichtig bei allen Kompaktanlagen
Jeder kennt das Postgeheimnis. Oder war es vielleicht doch das Briefgeheimnis? Welches "Geheimnis" betrifft denn nun welchen Bereich? Verletze ich vielleicht sogar manchmal das Briefgeheimnis oder vielleicht doch das Postgeheimnis? Die beiden Begriffe werden fälschlicherweise oft als Synonyme zueinander verwendet, sind es aber gar nicht. Sie sind zwei eigenständige Begriffe, die es gilt voneinander abzutrennen und zu definieren. Der Fachhändler bietet in seinem Onlineshop verschiedene preiswerte Kompaktanlagen für bis zu 12 Nutzer an. Diese bestehen teilweise aus einzelnen Briefkästen, die beliebig miteinander verbunden werden können. So erhält man eine besonders flexible Briefpostanlage zum kleinen Preis.
Danach wird auch gesucht:
- Briefkastenanlagen miteinander verbunden
- platzsparende Briefkästen als Anlage
- 12er Briefkastenanlage für Hochhäuser
- Briefkasten Lösung für beengten Bauplatz
Das Postgeheimnis vom Briefkasten bis zum Empfänger
Das Postgeheimnis ist ein Geheimnis, welches sich im Grundrecht wiederfindet. Ebenso ist seine Verletzung durch den deutschen Bundesstaat mit einer Sanktionierung belegt. Laut dem Gesetzestext heißt es, dass dem Postgeheimnis die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter Personen unterliegen. Ebenso dazu zählt der Inhalt von Postsendungen. Prinzipiell bedeutet das, dass dieses Geheimnis alle Sendungen umfasst, die bei der Post in einem Briefkasten abgegeben werden und einem Empfänger zugestellt werden. Das Postgeheimnis hat ebenso einen zeitlichen Rahmen. Es gilt von der Abgabe einer Sendung bei der Post, bis zu dem Zeitpunkt, wo die Sendung an den entsprechenden Empfänger zugestellt wurde. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen das Postgeheimnis aufgelöst oder es kurzzeitig aufgehoben werden kann. Dies betrifft vor allem die Arbeit der Polizei oder des Kriminalamts. Durch ein weiteres Gesetz ist geregelt, dass in besonderen Fällen die Sendungen der Post von einer dritten Person geöffnet werden dürfen. Dies trifft beispielsweise bei Tatverdächtigen zu oder bei Gefahr eines Anschlags.
Das Briefgeheimnis bis hin zu den Briefkästen
Auch das Briefgeheimnis ist in der deutschen Verfassung niedergeschrieben und gilt daher als Grundrecht eines jeden Menschen. Das Briefgeheimnis betrifft, wie der Name bereits kenntlich macht, die Sendungen von Briefen. Als Brief versteht das deutsche Gesetz eine schriftliche Mitteilung zwischen einem Absender und einem Empfänger. Unter Brief im weiteren Sinne fallen laut dem Gesetz auch unverschlossene schriftliche Mitteilungen, also beispielsweise die Postkarte mit Urlaubsgrüßen, die man in Briefkästen findet. Laut dem Gesetzestext ist auch bei Briefen eine Beschlagnahmung prinzipiell möglich. Im Unterschied zu der Beschlagnahmung von Postsendungen dürfen die Briefe allerdings nicht von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft geöffnet werden, sondern lediglich durch einen Richter. Auch die Verletzung des Briefgeheimnisses ist strafbar. Der Unterschied zwischen dem Postgeheimnis und dem Briefgeheimnis liegt also prinzipiell nur in der Größe des Begriffs. Der Begriff Postgeheimnis umfasst einen größeren Bereich, als es der Begriff Briefgeheimnis kann. Das Postgeheimnis betrifft alle Sendungen, die von der Post an einen Empfänger zugestellt werden. Das Briefgeheimnis hingegen umfasst lediglich schriftliche Mitteilungen, die von einem Absender an einen Empfänger geschickt werden.
Wo kann man hochwertige Briefkastenanlagen bestellen?
Platzsparende Lösung durch miteinander verbundenen Postfächern in 12er Briefkastenanlagen - diese können Sie einfach im Onlineshop bestellen. Oberhalb dieser Infoseite finden Sie den direkten Online-Shopzugang - der Sie zu allen Anlagenausfürungen führt und Ihnen einen Gesamtübersicht bietet.