Nichtrostende Postfächer zusammensetzen als Briefkastenanlage und an der Wand befestigen
Wer auf Nummer sicher gehen möchte und eine Briefkastenanlage sucht, die nichtrostend ist, sollte auf Modelle aus Edelstahl zurückgreifen. Das Angebot im Internet ist sehr groß. Hier kann man Preise und Modelle gut vergleichen. Bei einem Markenprodukt von einem deutschen Produzenten, hergestellt aus deutschem Edelstahl, kann man sicher sein, Qualität zu kaufen. Die Briefkastenanlagen nichtrostend aus Edelstahl vom deutschen Traditionsunternehmen Burgwächter etwa erfüllen diese Anforderungen. Die Anlagen in allen Größen sind langlebig und sehr witterungsbeständig. Die verschiedenen Varianten bestehen aus einzelnen Modulen, sprich Postfächern, in verzinktem, pulverbeschichtetem Stahlblech oder aus einzelnen Postkästen in Edelstahl. Aus diesen Einzelkästen lassen sich nichtrostende Postfächer passgenau zusammensetzen, indem die Postbriefkästen über- oder nebeneinander angeordnet und an der Wand befestigt werden. Diese Anlagen sind besonders preiswert und haltbar. Bereits ab 2 Briefkästen kann man diese kompakten Anlagen für die Post online bestellen. Die Zweier-Anlage ist auch mit zusätzlichen Zeitungsboxen erhältlich.
Beleuchtungspflicht des Hauseinganges oder der Postkastenanlage für Vermieter
Mietrecht ist stets eine Thematik von höchster Brisanz. Unzählige Rechtsstreitigkeiten beschäftigen die deutschen Gerichte täglich in Sachen Mietrecht. Rechte und Pflichten des Mieters stehen jenen Rechten, Pflichten und Obliegenheiten des Vermieters entgegen. Bei Grenzfällen, die sich dem Laien nicht sofort erschließen, stellen sich oftmals Fragen nach den Verantwortungsbereichen des Vermieters. Wofür hat dieser zu sorgen, was sind seine Aufgaben bezüglich der vermieteten Wohnräume selbst und deren Grundstücksfläche? Viele Rechte und Pflichten werden ausdrücklich zwischen den Parteien im Vertrag festgehalten. Andere Fälle jedoch beantworten sich in der Regel nicht durch standardisierte oder individuell festgelegte Klauseln. So ist auch die Frage der Beleuchtungspflicht des Vermieters für den Hauseingang oder der Postkastenanlage nur in ganz seltenen Fällen ausdrücklich geregelt. Der Vermieter sollte sich jedoch nicht auf die Nichtregelung verlassen. Das deutsche Rechtssystem hält einige andere Haftungsmöglichkeiten bereit und sieht dabei gewisse Pflichten entweder als sich aus der Natur der Sache ergebend oder als stillschweigend vereinbart an.
Danach wird auch gesucht:
- Briefkastenanlagen mit extra Beleuchtung
- Postfächer aus nichtrostendem Stahlblech
- Wandmontage für Postkästen aus Edelstahl
- deutsche Produzenten von Briefkästen
Anlagenbriefkästen im Hauseingang sollten gut zugänglich sein
Ist die Verpflichtung zur Beleuchtung des Hauseingangs zwar nicht ausdrücklich in den Mietverträgen geregelt, dürften sie juristisch gesehen doch in aller Regel als sogenannte Leistungsnebenpflichten als Bestandteil des geschlossenen Mietvertrages gelten. Sogenannte Leistungsnebenpflichten gelten als solche Bestandteile des Vertrages, die dazu dienen, die vereinbarte Hauptleistung (hier Überlassung der Wohnräume zur Miete) nicht zu beeinträchtigen. Der Vermieter, der es versäumt, den Hauseingang sowie Anlagenbriefkästen zu beleuchten, verletzt eine solche Leistungsnebenpflicht. Die Haftung ergibt sich daher direkt aus der Verletzung des Mietvertrages. Bei Schäden, die dem Mieter an der Person selbst oder an seinen Sachen entstehen, weil er in der Dunkelheit stolpert oder anderweitig zu Schaden kommt, erwachsen dem Mieter schuldrechtliche Schadensersatzansprüche aus § 280 I des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Ferner hat er daneben zivilrechtliche Ansprüche gegen den Vermieter aus dem Deliktsrecht gemäß § 823 I BGB. Bei Personenschäden schließlich könnte sich der Vermieter unter Umständen wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen gemäß §§ 229, 13 StGB strafbar machen. Dem Vermieter ist daher zu Sorgsamkeit zu raten, da vor allem zivilrechtliche Ansprüche den Schaden betreffend oftmals horrende finanzielle Ausmaße annehmen können.
Pflichten gegenüber Dritten durch Immobilie mit Briefkästen
Auch gegenüber Besuchern, die selbst nicht in einer vertraglichen Beziehung zu dem Vermieter stehen, können Verpflichtungen des Vermieters zur Beleuchtung des Hauseingangs entstehen. Den Vermieter trifft nämlich für seine Immobilie mit Briefkästen insoweit eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht, deren Verletzung ebenfalls einen deliktischen Anspruch nach § 823 I BGB begründen kann. Ebenso können hier die oben genannten strafrechtlichen Ansprüche in Betracht kommen. Eine weitere Besonderheit ist, dass die mögliche Haftung des Vermieters gegenüber Dritten noch durch die Mietverträge selbst ausgelöst werden, obwohl die Besucher der Mieter gar nicht Parteien des Mietvertrages sind. Dies geschieht über den sogenannten Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, der auch Dritten einen Anspruch unter gewissen Umständen gegen den Vermieter begründen kann. Bei nicht ausgeleuchteten Eingangsbereichen liegen derartige Ansprüche nicht fern.
Wo kann man hochwertige Briefkastenanlagen bestellen?
Nichtrostende Postfächer zusammensetzen als Briefkastenanlage und an der Wand befestigen - einfach im Onlineshop bestellen. Oberhalb dieser Infoseite finden Sie den direkten Online-Shopzugang - der Sie zu allen Anlagenausfürungen führt und Ihnen einen Gesamtübersicht bietet.